Ich zahle brav meine Steuern, bin jedoch trotzdem froh, dass meine Daten bei der Bank durch ein Bankkundengeheimnis geschützt sind.
Das Bankgeheimnis kann seine unerwünschte Wirkung (die unsolidarische Schweiz als Steueroase für Steuerhinterzieher u.ä.) nur dank der typisch schweizerischen Unterscheidung Steuerbetrug und -hinterziehung entfalten. Denn in Fällen von Steuerbetrug wird heute schon Amtshilfe geleistet.
Deshalb plädiere ich für die Abschaffung dieser Unterscheidung und der Beibehaltung des Bankgeheimnis.
Das Bankgeheimnis kann seine unerwünschte Wirkung (die unsolidarische Schweiz als Steueroase für Steuerhinterzieher u.ä.) nur dank der typisch schweizerischen Unterscheidung Steuerbetrug und -hinterziehung entfalten. Denn in Fällen von Steuerbetrug wird heute schon Amtshilfe geleistet.
Deshalb plädiere ich für die Abschaffung dieser Unterscheidung und der Beibehaltung des Bankgeheimnis.
12 Kommentare
EIn guter Ansatz, doch die Aufhebung dieser Unterscheidung alleine löst das Problem leider nicht.Tobias Pulver - Vorstand Jugendparlament Köniz, Parteilos 4. Februar 2010 Verstoss melden
Zwar würde bei begründetem Verdacht auf Steuerbetrug dann das Bankgeheimnis aufgehoben und die Sache strafrechtlich verfolgt - doch: wie soll überhaupt ein Verdacht entstehen, wenn, wie bis anhin, niemand Einsicht in die Daten hat? Etwa dank gestohlener Daten, wie es jetzt in D der Fall ist? Das kann auch keine Lösung sein!
Natürlich ist Datenklau keine Lösung. Der begründete Verdacht ist aber tatsächlich Sache der nachfragenden Staaten und nicht der Schweiz. Das gilt es ja eben zu verhindern, dass einfach die pauschale Datenoffenlegung verlangt werden kann.Samuel Dubno - Gemeinderat Zürich, GLP 4. Februar 2010 Verstoss melden
PS: Es ist nicht nur hier, sondern generell ein grundlegendes Rechtsprinzip, dass jemand als unschuldig gilt bis ihm die Schuld bewiesen wird und nicht umgekehrt, jemand für Schuldig gilt, bis er seine Unschuld bewiesen hat.Samuel Dubno - Gemeinderat Zürich, GLP 4. Februar 2010 Verstoss melden
Leider steuern wir immer mehr - nicht nur beim Bankgeheimnis - in diese Richtung. Schauer.
"Der begründete Verdacht ist aber tatsächlich Sache der nachfragenden Staaten und nicht der Schweiz."Tobias Pulver - Vorstand Jugendparlament Köniz, Parteilos 4. Februar 2010 Verstoss melden
Toll, damit haben wir das Problem, ohne es zu lösen, einfach aufs Ausland abgeschoben. Gute Lösung!
Was bedeutet denn "pauschale Datenoffenlegung", und wieso ist diese zu verhindern?
"Offenlegung" ist eine Übertreibung, faktisch würde lediglich die Polizei, die Gerichte, die Nationalbank und vor allem aber die Steuerbehörde Zugang zu Kontodaten erhalten, sofern benötigt.
Wenn die Daten von diesen Behörden vertraulich behandelt würden, dann hätte niemand, der ehrlich Steuern bezahlt, etwas zu befürchten.
Und gleichzeitig könnten so mehrere grosse Probleme gelöst werden. Doch man muss sich Fragen, ob diese Probleme von Herr und Frau Schweizer wirklich als "Probleme" betrachtet werden, oder eher als nicht ganz unerwünschte Unregelmässigkeiten, von denen wir finanziell heute vielleicht schon abhängig geworden sind.
zu Ihrem PS:Tobias Pulver - Vorstand Jugendparlament Köniz, Parteilos 4. Februar 2010 Verstoss melden
Die Schweiz ist und war einer von nur sehr wenigen Staaten, die beim Bankgeheimnis so weit gehen, den Datenzugang der Steuerbehörde zu verweigern.
Es ist bei dieser Thematik schlicht pragmatisch, diese Vermutung zu hinterfragen und den Steuerbehörden Datenzugang zu ermöglichen. Dies ist nicht als grundsätzliche Missachtung dieses an Sich guten Rechtsprinzips zu betrachten, sondern als pragmatische und angemessene Reaktion auf offenbar existierende Missstände.
Wenn die Unterscheidung Steuerhinterziehung und -betrug aufgehoben würde, vereinfachte das eben den Zugang von Steuerbehörden, ausländischen und inländischen, bei begründetem Verdacht und schützt die Unschuldigen.Samuel Dubno - Gemeinderat Zürich, GLP 4. Februar 2010 Verstoss melden
Und einfach, finde ich, machen Sie es sich, wenn Sie alle die ein Bankkonto haben unter den Generalverdacht der Steuerhinterziehung stellen. Dann können Sie gleich auch noch alle Autofahrer zu Raser erklären und alle Fussballfans zu Hooligans. Und zu guter Letzt schaffen wir dann die Unschuldsvermutung ab und aus einem freien demokratischen Rechtsstaat wird ein fürsorglicher Präventionsstaat. Nein Danke.
Ich muss Sie doch bitten, Herr Dubno, diese unzulänglichen Übertreibungen und viel zu weit greifenden Vergleiche sowie die unsachliche Polemik, zu unterlassen.Tobias Pulver - Vorstand Jugendparlament Köniz, Parteilos 4. Februar 2010 Verstoss melden
Sie scheinen meinen Punkt nicht zu verstehen. Dass Problem ist doch eben gerade, dass kaum ein Verdacht entstehen kann, wenn niemand Einsicht in die Daten hat, die einen Verdacht aufkommen lassen könnten.
Und genau deshalb ist es meiner Ansicht nach angemessen, hier ein Prinzip - das keineswegs unhinterfragt stehen gelassen werden sollte - den Umständen entsprechen anzupassen, um Probleme zu lösen.
Wir müssen uns fragen, ob denn dieser "Generalverdacht" für ehrliche Leute negative Konsequenzen haben kann?
Ich denken nicht, im Gegenteil: Diese Anpassung käme den ehrlichen Steuerzahlern gar zu Gute, da diese mit ihrem Steuern nicht länger für die hinterzogenen Vermögen draufzahlen müssten.
Das war nicht Polemik, sondern ein Analogie (gängiges Mittel aus der Logik, die in der Tat in der Politik teilweise schmerzlich vermisst wird).Samuel Dubno - Gemeinderat Zürich, GLP 4. Februar 2010 Verstoss melden
Und hier kommt gleich noch eine: Die Polizei kann nicht einfach in ihre Wohnung marschieren, alles durchsuchen und dann je nachdem was sie findet, eine Anklage erheben. Das verlangen Sie und für mich bedeutet das, dass aus einer Unschuldvermutung eine Schuldvermutung wird.
Ich finde es nicht zu viel verlangt, wenn Staaten zuerst einen Verdacht darlegen müssen. Das muss noch ohne Datenaustausch zu schaffen.
Das Argument: Die Unschuldigen haben ja nichts zu befürchten, kommt immer wenn es darum geht, den Überwachungsstaat auszubauen.
Ich empfehle Ihnen dazu den folgenden Artikel:
http://www.nzzfolio.ch/www/21b625ad-36bc-48ea-b615-1c30cd0b472d/showarticle/e96315c4-0cba-4db3-b9f4-c68d4d13f1e9.aspx
Ohne den Artikel gelesen zu haben (werde ich noch tun):Tobias Pulver - Vorstand Jugendparlament Köniz, Parteilos 4. Februar 2010 Verstoss melden
Mit solchen "Analogien" machen Sie sich lächerlich. Ihre Analogien sind in Tat und Wahrheit Unterstellungen der übelsten Sorte.
Wenn ich den automatischen Datenaustausch von Steuerbehörde und Banken verlange, dann heisst das keineswegs, dass ich Ihren absurden, angeblich "analogen" Fall auch unterstützen würde. Folglich liegen Sie mir ihrer Annahme eines Vorhandenseins einer Analogie in meinem Denken falsch.
Statt hier mit unzulänglichen "Analogien" aufzufahren, könnten Sie sich einmal über "Pragmatismus" informieren. Dieser ist nämlich nicht an unveränderliche Prinzipien gebunden, sondern gibt vor, jedes Problem einzeln zu betrachten und eine entsprechende Lösung zu finden.
Analogien können ein sehr wirksames Mittel sein, doch leider sind Sie auch sehr anfällig für den rhetorischen MIssbrauch.
"Ich finde es nicht zu viel verlangt, wenn Staaten zuerst einen Verdacht darlegen müssen. Das muss noch ohne Datenaustausch zu schaffen."
Schade, dass Sie erneut nicht auf meine Frage eingegangen sind, WIE dass denn klappen solle. Denn WENN das klappen sollte, dann würde ich dies auch begrüssen, doch das mag ich zu bezweifeln.
Es stellt sich hier doch auch eine ZWEITE Frage: Welchen Staaten gegenüber soll man unsere Bankdaten offen legen?Rolf Tschan - GLP 2. März 2010 Verstoss melden
Das heutige Bankgeheimnis wurde (zumindest teilweise) erschaffen, um normale Bürger vor Unrechtsstaaten zu schützen. Damals waren hiervon vor Allem das 3. Reich anvisiert. Das in unserem Land sicher gestellte Geld hat vielen Verfolgten damals auch eine Flucht ermöglicht.
Meines Erachtens kann es deshalb NIE um eine GENERELLE Öffnung gehen, sondern höchstens um eine auf bilateraler Ebene ausgehandelte und gegenseitig angewendete Praxis.
Wir müssen nur für unsere Staatskasse schauen.Unserer Regierung war es bislang scheinbar egal, welche schweizer Kunden unversteurte Gelder auf unseren Banken deponierten. Aus logischen Gründen, der Zufluss ausländischer Gelder ist für das Image des schweizer Bankenplatzes viel wichtiger, darum auch kein Zweiklassensystem bei unseren Banken. Hat ein land seine Bürger in Sachen Finanzen nicht im Griff, so wird das Gegenteil der Fall sein.Staaten die über kein Mass an der finanziellen Belastung ihrer Bürger interessiert sind, sollen ihr System ändern. Auch der deutsche Staat hat dieses Problem jahrzentelang vor sich hingeschoben, weil kein Bedarf bestand. Jetzt wo Frau Merkels Kassen langsam ebbe sind, die Wirtschaft aus dem letzten Loch pfeift und die Militaristen schamlos Geld im Afghanistan-Krig verpulfern, sucht man das Leck im Finanzhaushalt. Wie soll man ehrliches Handeln vom Bürger verlangen, wenn auf höchster Politebenen so gewurstelt wird ?Michael Meienhofer - Parteilos 20. Mai 2010 Verstoss melden
"Wursteln" ist gut gesagt.Rolf Tschan - GLP 20. Mai 2010 Verstoss melden
Ich wundere mich auch, dass Deutschland ausschliesslich auf unser Bankkundengeheimnis eindrischt. Schliesslich kriegt D von der CH den Verrechnungssteuer-Anteil überwiesen. Deutsches Geld wird also gleich behandelt wie CH-Geld.
Zum Anderen frage ich mich, weshalb D nicht die (gleichen?) Anstrengungen unternimmt, sein riesiges Schwarzgeldproblem an der Wurzel in den Griff zu kriegen. Beim unversteuerten D-Vermögen, welches bei uns deponiert ist, muss es sich fast um Schwarzgeld handeln, da sich legales Geld nicht so einfach verstecken lässt. Dadurch, dass diese Geldflüsse korrekt versteuert würden (also: Einkommenssteuer), würde der Staat deutlich mehr einnehmen, als durch's Aufdecken der hiesigen D-Vermögen (Vermögenssteuer).
Aber eben: Man würde sich im eigenen Land unbeliebt machen. Da macht es doch viel mehr Spass, auf's benachbarte Ausland einzuprügeln.
Hat das etwa mit den diversen Schwarzgeld-Skandalen der deutschen Parteien zu tun?
Sie müssen angemeldet sein, um Kommentare schreiben zu können. Anmelden können Sie sich
hier.
