Initiative zum Bankgeheimnis: alte Praxis zementieren

Alle Beiträge
Beitrag schreiben
5
Ich zahle brav meine Steuern, bin jedoch trotzdem froh, dass meine Daten bei der Bank durch ein Bankkundengeheimnis geschützt sind.

Das Bankgeheimnis kann seine unerwünschte Wirkung (die unsolidarische Schweiz als Steueroase für Steuerhinterzieher u.ä.) nur dank der typisch schweizerischen Unterscheidung Steuerbetrug und -hinterziehung entfalten. Denn in Fällen von Steuerbetrug wird heute schon Amtshilfe geleistet.

Deshalb plädiere ich für die Abschaffung dieser Unterscheidung und der Beibehaltung des Bankgeheimnis.
12 Kommentare
Verstoss melden
EIn guter Ansatz, doch die Aufhebung dieser Unterscheidung alleine löst das Problem leider nicht.
Zwar würde bei begründetem Verdacht auf Steuerbetrug dann das Bankgeheimnis aufgehoben und die Sache strafrechtlich verfolgt - doch: wie soll überhaupt ein Verdacht entstehen, wenn, wie bis anhin, niemand Einsicht in die Daten hat? Etwa dank gestohlener Daten, wie es jetzt in D der Fall ist? Das kann auch keine Lösung sein!
Tobias Pulver - Vorstand Jugendparlament Köniz, Parteilos 4. Februar 2010 Verstoss melden
Natürlich ist Datenklau keine Lösung. Der begründete Verdacht ist aber tatsächlich Sache der nachfragenden Staaten und nicht der Schweiz. Das gilt es ja eben zu verhindern, dass einfach die pauschale Datenoffenlegung verlangt werden kann.
Samuel Dubno - Gemeinderat Zürich, GLP 4. Februar 2010 Verstoss melden
PS: Es ist nicht nur hier, sondern generell ein grundlegendes Rechtsprinzip, dass jemand als unschuldig gilt bis ihm die Schuld bewiesen wird und nicht umgekehrt, jemand für Schuldig gilt, bis er seine Unschuld bewiesen hat.
Leider steuern wir immer mehr - nicht nur beim Bankgeheimnis - in diese Richtung. Schauer.
Samuel Dubno - Gemeinderat Zürich, GLP 4. Februar 2010 Verstoss melden
"Der begründete Verdacht ist aber tatsächlich Sache der nachfragenden Staaten und nicht der Schweiz."

Toll, damit haben wir das Problem, ohne es zu lösen, einfach aufs Ausland abgeschoben. Gute Lösung!

Was bedeutet denn "pauschale Datenoffenlegung", und wieso ist diese zu verhindern?
"Offenlegung" ist eine Übertreibung, faktisch würde lediglich die Polizei, die Gerichte, die Nationalbank und vor allem aber die Steuerbehörde Zugang zu Kontodaten erhalten, sofern benötigt.
Wenn die Daten von diesen Behörden vertraulich behandelt würden, dann hätte niemand, der ehrlich Steuern bezahlt, etwas zu befürchten.

Und gleichzeitig könnten so mehrere grosse Probleme gelöst werden. Doch man muss sich Fragen, ob diese Probleme von Herr und Frau Schweizer wirklich als "Probleme" betrachtet werden, oder eher als nicht ganz unerwünschte Unregelmässigkeiten, von denen wir finanziell heute vielleicht schon abhängig geworden sind.
Tobias Pulver - Vorstand Jugendparlament Köniz, Parteilos 4. Februar 2010 Verstoss melden
zu Ihrem PS:
Die Schweiz ist und war einer von nur sehr wenigen Staaten, die beim Bankgeheimnis so weit gehen, den Datenzugang der Steuerbehörde zu verweigern.
Es ist bei dieser Thematik schlicht pragmatisch, diese Vermutung zu hinterfragen und den Steuerbehörden Datenzugang zu ermöglichen. Dies ist nicht als grundsätzliche Missachtung dieses an Sich guten Rechtsprinzips zu betrachten, sondern als pragmatische und angemessene Reaktion auf offenbar existierende Missstände.
Tobias Pulver - Vorstand Jugendparlament Köniz, Parteilos 4. Februar 2010 Verstoss melden
Wenn die Unterscheidung Steuerhinterziehung und -betrug aufgehoben würde, vereinfachte das eben den Zugang von Steuerbehörden, ausländischen und inländischen, bei begründetem Verdacht und schützt die Unschuldigen.

Und einfach, finde ich, machen Sie es sich, wenn Sie alle die ein Bankkonto haben unter den Generalverdacht der Steuerhinterziehung stellen. Dann können Sie gleich auch noch alle Autofahrer zu Raser erklären und alle Fussballfans zu Hooligans. Und zu guter Letzt schaffen wir dann die Unschuldsvermutung ab und aus einem freien demokratischen Rechtsstaat wird ein fürsorglicher Präventionsstaat. Nein Danke.
Samuel Dubno - Gemeinderat Zürich, GLP 4. Februar 2010 Verstoss melden
Ich muss Sie doch bitten, Herr Dubno, diese unzulänglichen Übertreibungen und viel zu weit greifenden Vergleiche sowie die unsachliche Polemik, zu unterlassen.

Sie scheinen meinen Punkt nicht zu verstehen. Dass Problem ist doch eben gerade, dass kaum ein Verdacht entstehen kann, wenn niemand Einsicht in die Daten hat, die einen Verdacht aufkommen lassen könnten.

Und genau deshalb ist es meiner Ansicht nach angemessen, hier ein Prinzip - das keineswegs unhinterfragt stehen gelassen werden sollte - den Umständen entsprechen anzupassen, um Probleme zu lösen.
Wir müssen uns fragen, ob denn dieser "Generalverdacht" für ehrliche Leute negative Konsequenzen haben kann?
Ich denken nicht, im Gegenteil: Diese Anpassung käme den ehrlichen Steuerzahlern gar zu Gute, da diese mit ihrem Steuern nicht länger für die hinterzogenen Vermögen draufzahlen müssten.
Tobias Pulver - Vorstand Jugendparlament Köniz, Parteilos 4. Februar 2010 Verstoss melden
Das war nicht Polemik, sondern ein Analogie (gängiges Mittel aus der Logik, die in der Tat in der Politik teilweise schmerzlich vermisst wird).

Und hier kommt gleich noch eine: Die Polizei kann nicht einfach in ihre Wohnung marschieren, alles durchsuchen und dann je nachdem was sie findet, eine Anklage erheben. Das verlangen Sie und für mich bedeutet das, dass aus einer Unschuldvermutung eine Schuldvermutung wird.

Ich finde es nicht zu viel verlangt, wenn Staaten zuerst einen Verdacht darlegen müssen. Das muss noch ohne Datenaustausch zu schaffen.

Das Argument: Die Unschuldigen haben ja nichts zu befürchten, kommt immer wenn es darum geht, den Überwachungsstaat auszubauen.

Ich empfehle Ihnen dazu den folgenden Artikel:
http://www.nzzfolio.ch/www/21b625ad-36bc-48ea-b615-1c30cd0b472d/showarticle/e96315c4-0cba-4db3-b9f4-c68d4d13f1e9.aspx
Samuel Dubno - Gemeinderat Zürich, GLP 4. Februar 2010 Verstoss melden
Ohne den Artikel gelesen zu haben (werde ich noch tun):
Mit solchen "Analogien" machen Sie sich lächerlich. Ihre Analogien sind in Tat und Wahrheit Unterstellungen der übelsten Sorte.

Wenn ich den automatischen Datenaustausch von Steuerbehörde und Banken verlange, dann heisst das keineswegs, dass ich Ihren absurden, angeblich "analogen" Fall auch unterstützen würde. Folglich liegen Sie mir ihrer Annahme eines Vorhandenseins einer Analogie in meinem Denken falsch.

Statt hier mit unzulänglichen "Analogien" aufzufahren, könnten Sie sich einmal über "Pragmatismus" informieren. Dieser ist nämlich nicht an unveränderliche Prinzipien gebunden, sondern gibt vor, jedes Problem einzeln zu betrachten und eine entsprechende Lösung zu finden.

Analogien können ein sehr wirksames Mittel sein, doch leider sind Sie auch sehr anfällig für den rhetorischen MIssbrauch.


"Ich finde es nicht zu viel verlangt, wenn Staaten zuerst einen Verdacht darlegen müssen. Das muss noch ohne Datenaustausch zu schaffen."

Schade, dass Sie erneut nicht auf meine Frage eingegangen sind, WIE dass denn klappen solle. Denn WENN das klappen sollte, dann würde ich dies auch begrüssen, doch das mag ich zu bezweifeln.
Tobias Pulver - Vorstand Jugendparlament Köniz, Parteilos 4. Februar 2010 Verstoss melden
Es stellt sich hier doch auch eine ZWEITE Frage: Welchen Staaten gegenüber soll man unsere Bankdaten offen legen?

Das heutige Bankgeheimnis wurde (zumindest teilweise) erschaffen, um normale Bürger vor Unrechtsstaaten zu schützen. Damals waren hiervon vor Allem das 3. Reich anvisiert. Das in unserem Land sicher gestellte Geld hat vielen Verfolgten damals auch eine Flucht ermöglicht.

Meines Erachtens kann es deshalb NIE um eine GENERELLE Öffnung gehen, sondern höchstens um eine auf bilateraler Ebene ausgehandelte und gegenseitig angewendete Praxis.
Rolf Tschan - GLP 2. März 2010 Verstoss melden
Wir müssen nur für unsere Staatskasse schauen.Unserer Regierung war es bislang scheinbar egal, welche schweizer Kunden unversteurte Gelder auf unseren Banken deponierten. Aus logischen Gründen, der Zufluss ausländischer Gelder ist für das Image des schweizer Bankenplatzes viel wichtiger, darum auch kein Zweiklassensystem bei unseren Banken. Hat ein land seine Bürger in Sachen Finanzen nicht im Griff, so wird das Gegenteil der Fall sein.Staaten die über kein Mass an der finanziellen Belastung ihrer Bürger interessiert sind, sollen ihr System ändern. Auch der deutsche Staat hat dieses Problem jahrzentelang vor sich hingeschoben, weil kein Bedarf bestand. Jetzt wo Frau Merkels Kassen langsam ebbe sind, die Wirtschaft aus dem letzten Loch pfeift und die Militaristen schamlos Geld im Afghanistan-Krig verpulfern, sucht man das Leck im Finanzhaushalt. Wie soll man ehrliches Handeln vom Bürger verlangen, wenn auf höchster Politebenen so gewurstelt wird ?
Michael Meienhofer - Parteilos 20. Mai 2010 Verstoss melden
"Wursteln" ist gut gesagt.

Ich wundere mich auch, dass Deutschland ausschliesslich auf unser Bankkundengeheimnis eindrischt. Schliesslich kriegt D von der CH den Verrechnungssteuer-Anteil überwiesen. Deutsches Geld wird also gleich behandelt wie CH-Geld.

Zum Anderen frage ich mich, weshalb D nicht die (gleichen?) Anstrengungen unternimmt, sein riesiges Schwarzgeldproblem an der Wurzel in den Griff zu kriegen. Beim unversteuerten D-Vermögen, welches bei uns deponiert ist, muss es sich fast um Schwarzgeld handeln, da sich legales Geld nicht so einfach verstecken lässt. Dadurch, dass diese Geldflüsse korrekt versteuert würden (also: Einkommenssteuer), würde der Staat deutlich mehr einnehmen, als durch's Aufdecken der hiesigen D-Vermögen (Vermögenssteuer).

Aber eben: Man würde sich im eigenen Land unbeliebt machen. Da macht es doch viel mehr Spass, auf's benachbarte Ausland einzuprügeln.

Hat das etwa mit den diversen Schwarzgeld-Skandalen der deutschen Parteien zu tun?
Rolf Tschan - GLP 20. Mai 2010 Verstoss melden
Sie müssen angemeldet sein, um Kommentare schreiben zu können. Anmelden können Sie sich hier.

4
Als Einleitung eine Quote von www.vimentis.ch:
"In der Schweiz geht der Staat davon aus, dass jeder Steuerzahler von Grund auf ehrlich ist und sein Vermögen freiwillig deklariert (Grundsatz der Selbstdeklaration). Eine unvollständige Steuererklärung (Steuerhinterziehung) gilt zwar als Ordnungswidrigkeit, nicht aber als Straftat und wird deshalb nicht strafrechtlich verfolgt."

Anzunehmen, der Mensch sei von Grund auf ehrlich, ist leichtsinnig und widerspricht ausserdem Erkenntnissen der Wissenschaft. Die Unterscheidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug lädt geradezu dazu ein, Steuern zu hinterziehen.
Dass Steuerhinterziehung eine - zwar bedauernswerte - Tatsache und kein Mythos ist, belegt diese Behauptung.

Somit bleibt zur Verteidigung des Bankgeheimnisses der "Schutz der Privatsphäre", der das Bankgeheimnis also legitimieren soll. Doch auch dies ist nur ein billiger Vorwand;
Es würde vollkommen ausreichen, wenn die Daten vertraulich behandelt würden, so wie dies auch von Ärzten und Anwälten gehandhabt wird. Es ist nicht einsehbar, wieso dafür ein Bankgeheimnis von Nöten sein solle, denn der Fiskus ist durch das Berufsgeheimnis - genauso wie eben Ärzte und Anwälte - ohnehin verpflichtet, Daten vertraulich zu behandeln.

Auf Kosten der ehrlichen Steuerzahler im In- sowie im Ausland bietet das Bankgeheimnis die Möglichkeit, Vermögen unversteuert auf einem Schweizer Konto zu deponieren.
Dass der Finanzplatz Schweiz davon in erheblichem Masse profitiert, ist der wahre Grund für das Weiterbestehen des Bankgeheimnisses.
Diese zusätzlichen Einnahmen, die die Schweiz dadurch erhält, fehlen jedoch in anderen Ländern, in welchen jeder Franken gebraucht würde, um den Bürgern eine würdige Existenz sichern zu können. Als Beispiel sei Indien genannt, in dem sowohl reiche Geschäftsleute, wie auch Menschen in grosser Armut leben.

Dieser Umstand sowie die Möglichkeit der Steuerhinterziehung für eine Privatperson an Sich, sind aus humanistischer, ethischer Sicht nicht tolerierbar. Ich wehre mich also vehement gegen das Anliegen, die Praxis, die diese Missstände erst ermöglich, in der Verfassung zu "zementieren".
3 Kommentare
Verstoss melden
Anmerkung: Der Vergleich mit dem Berufsgeheimnis von Ärzten und Anwälten ist missverständlich. Beim Bankkundegeheimnis handelt es sich bereits schon um das Berufsgeheimnis, eben das der Bankenwelt.
Stattdessen sollte es heissen: Die Ausweitung des Bankkundengeheimnisses - im Vergleich zu demjenigen anderer Staaten - auf Gerichte, die Nationalbank, die Polizei und vor allem die Steuerbehörde, ist unnötig und fördert den Steuerhinterzug.
Wer nichts zu verstecken hat, der wird auch keine Einwände dagegen haben, dass die Steuerbehörde Einsicht in die wichtigsten Kontodaten hat.
Dieser "Einschnitt" in die Privatsphäre ist wünschenswert, in Anbetracht der positiven Effekte, die er hätte; Die Möglichkeit, Steuern bewusst zu hinterziehen würde stark eingeschränkt. Durch diese zusätzlichen Steuereinnahmen würde der Staat wiederum Steuern aus Vermögen einnehmen, die sonst unversteuert blieben.
Tobias Pulver - Vorstand Jugendparlament Köniz, Parteilos 2. Februar 2010 Verstoss melden
Hallo Tobias,
nun habe ich doch noch Zeit gefunden, um dir zu antworten :)

Schade, in deinem Text werden viele verschiedene Bereiche miteinander vermischt und stimmen teilweise nicht ganz…

- "Anzunehmen, der Mensch sei von Grund auf ehrlich, ist leichtsinnig und widerspricht ausserdem Erkenntnissen der Wissenschaft."

Es ist eine Frechheit, dass du pauschal behauptest, der Mensch sei unehrlich. Diese Aussage betrifft vielleicht eine Promille der Bevölkerung!

- "Die Unterscheidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug lädt geradezu dazu ein, Steuern zu hinterziehen."

Diese Aussage ist totaler Blödsinn! Die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung ist in unserem Steuersystem durchaus notwendig und vor allem eines: sinnvoll!
Es kann vorkommen, dass der Steuerpflichtige, durch Unwissen oder Vergessen, nicht alles deklariert. Deswegen den Steuerpflichtigen gleich mit einem Strafverfahren zu belasten wäre total unsinnig und unverhältnismässig.

-„Auf Kosten der ehrlichen Steuerzahler im In- sowie im Ausland bietet das Bankgeheimnis die Möglichkeit, Vermögen unversteuert auf einem Schweizer Konto zu deponieren.“

Falsch! Denn das Vermögen wird mittels Lohnausweis den Kantonalen Steuerverwaltungen gesendet, somit ist ein unversteuertes Vermögen praktisch unmöglich.


Die eigentliche Frage aber ist doch: Warum werden Steuern hinterzogen?
Wenn wir uns die ausländische Finanz- bzw. Steuerpolitik betrachten, so wird ersichtlich, dass beispielsweise in Amerika oder in Deutschland die Steuerabgaben so hoch sind, dass der Bürger sein erarbeitetes Geld in "Sicherheit" bringen will - irgendwie nachvollziehbar, oder?
Das soll aber keinesfalls heissen, dass ich die Steuerhinterziehung gutheisse. Ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass es sich hier um ein ausländisches(!) und nicht um ein schweizerisches Problem handelt.
Die Zahl der Steuerhinterziehung wird nicht weniger, falls unser Bankgeheimnis nicht mehr existieren würde. Es ist anzunehmen, dass diese Gelder in anderen Länder in „Sicherheit“ gebracht würden. Um die Steuerhinterziehung einzuschränken, wäre die Einführung einer Sicherungssteuer, wie wir sie kennen, eine mögliche Lösung. Ausserdem sind viele Staaten, wie beispielsweise Deutschland, hoch verschuldet. Die Einnahmen, welche sie mit den mutmasslichen hinterzogenen Steuern einnehmen würden, wären viel zu klein, um die Schulden abzudecken.

-„Wer nichts zu verstecken hat, der wird auch keine Einwände dagegen haben, dass die Steuerbehörde Einsicht in die wichtigsten Kontodaten hat.“

Ich bin gegen den „gläsernen“-Bürger. Was jemand auf dem Konto hat, hat eine Drittperson nicht zu interessieren. Deshalb muss das Bank- bzw. das Bankkundengeheimnis in die Bundesverfassung! Schluss mit Kniefällen vor dem Ausland!

Es ist an der Zeit, auf den Tisch zu hauen und dem Ausland zu zeigen, dass sich unser Finanz- bzw. unser Steuersystem bestens bewährt hat.
Sandra Schneider - Präsidentin Junge SVP Biel/Bienne, JSVP 24. Februar 2010 Verstoss melden
Hallo Sandra!
Nun habe auch ich wieder mal Zeit gefunden, dir kurz zu antworten. Natürlich bin auch ich mit deinem Text nicht ganz einverstanden..;)

Entgegen deiner Aussage habe ich nirgends pauschal behauptet, der Mensch sei unehrlich. Doch wer glaubt, der Mensch sei pauschal von Grund auf ehrlich, der verkennt die Realität. Ironischerweise beweisen dies gerade die Fälle rund um’s Bank(kunden)geheimnis.
Und noch wenn es wirklich nur die von dir monierte Promille der Bevölkerung wäre, die ab und zu mal „vergisst“, ihr Geld zu versteuern; Wenn in dieser Promille ausgerechnet – und sicher zufällig! – ein Grossteil der Superreichen eingeschlossen ist, dann entsteht dadurch eben bereits ein wesentlicher Schaden.. Die kürzlich veröffentlichte Studie von Helvea untermauert diese Behauptung:
„Es ist viel Geld, das Kunden aus der EU in der Schweiz lagern: Insgesamt 862,7 Milliarden Franken […] Was Helvea ausserdem vorrechnet: Nur 20 Prozent dieser Summe sind in ihren Heimatländern versteuert. 80 Prozent, also satte 725 Milliarden Franken liegen schwarz auf Schweizer Konten.“ (Zitat www.bernerzeitung.ch)
Grund genug, dieses System zu hinterfragen - und der Realität anzupassen.

Du stellst weiter fest, dass es sich bei der Steuerhinterziehung um ein ausländisches Problem handelt.
Jedoch: Indem wir den Steuerflüchtigen die Hinterziehung ermöglichen, sind wir in das Problem involviert. Da ich als Weltbürger globalverantworliches Denken in einer globalisierten Welt – und nicht länger die egoistische Interessenvertretung eines einzelnen Nationalstaates – für angemessen halte, ja gar als notwendig betrachte, sind wir aus meiner Sicht dazu verpflichtet, die Staaten, denen durch Schwarzgeld auf CH-Konten, begünstigt durch das Bankgeheimnis, dringend benötigte Einnahmen abhanden kommen, bei der Lösung dieses Problems zu unterstützen. Der Mindeste, dass wir für diese Staaten leisten können, ist, dass wir selbst die Steuerhinterziehung nicht länger ermöglichen und dafür kämpfen, dass dies global erreicht werden kann. Zusammen mit anderen Ländern und Organisationen wie der OECD kann Druck auf Steueroasen aufgebaut werden, bis schliesslich die Steuerflucht fast gänzlich verunmöglicht wird.

-„Es ist an der Zeit, auf den Tisch zu hauen und dem Ausland zu zeigen, dass sich unser Finanz- bzw. unser Steuersystem bestens bewährt hat.“
Im Gegenteil! Ich plädiere für globalverantwortliches Denken; Es ist an der Zeit, einzusehen, dass wir durch unser Steuersystem lange Zeit auf Kosten Anderer profitiert haben.
Tobias Pulver - Vorstand Jugendparlament Köniz, Parteilos 4. März 2010 Verstoss melden
Sie müssen angemeldet sein, um Kommentare schreiben zu können. Anmelden können Sie sich hier.

2
Kommentar schreiben...
Verstoss melden
Sie müssen angemeldet sein, um Kommentare schreiben zu können. Anmelden können Sie sich hier.

14
Der Finanzplatz seht derzeit unter Druck, weil die bisher gelebte Praxis des Bankgeheimnisses nicht dem OECD-Standard entspricht. Deshalb ist die Schweiz bemüht, Doppelbesteuerungsabkommen abzuschliessen, die das Recht ausländischer Staaten anerkennt und bei begründetem Verdacht auf strafbare Handlungen Informationen liefert.

Die Initiative ignoriert die Macht des Faktischen. Wenn wir per Volksentscheid die alte Praxis zementieren, führen wir den Finanzplatz in die Ächtung und Isloation.
2 Kommentare
Verstoss melden
Über kurz oder lang - muss die Schweiz einsehen, dass sie nur durch gute Verhandlungen, Schadensbegrenzung betreiben kann.
Leider gibt es immer noch Leute, die die Realität nicht erkannt haben und für eine längst verlorene Schlacht kämpfen.

Jetzt ist es Zeit, die Schweiz aus der Schusslinie zu nehmen und im Sinne eines vernünftigen Bankenplatzes zu verhandeln.
Marcel Gygax - CVP 15. Januar 2010 Verstoss melden
Diese OECD-Standards kamen auf Druck der solvenzgefährdeten Staaten wie Frankreich oder Deutschland zustande. Allein schon das Vorgehen der OECD gegen die Schweiz (wurde ja nicht mal informiert, bis sie mit schwarzen und farbigen Listen auftauchten), sollte uns überlegen lassen, ob wir nicht besser aus solchen Clubs austreten sollten.
David Herzig - Präsident SVP Sektion Wynau, SVP 14. Mai 2010 Verstoss melden
Sie müssen angemeldet sein, um Kommentare schreiben zu können. Anmelden können Sie sich hier.

  Sie haben schon für diesen Beitrag gestimmt.