Initiative zum Bankgeheimnis: alte Praxis zementieren

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Das B.geheimnis ist kein Schlupfloch für Diktatorengelder. Die Beispiele Abacha (Nigeria) oder Marcos (Philippinen) zeigen, dass die Schweiz problemlos Rechtshilfe leistet, damit die Gelder wieder dorthin gelangen, wo sie rechtlich hingehören.
Das B.geheimnis bietet einen Schutz für ALLE rechtschaffenden Kunden. Genau wie die Beziehungen zwischen mir und dem Arzt, dem Pfarrer oder dem Anwalt, genauso sind meine Geschäftsbeziehungen mit meinen Bankier meine Sache. Solange der Staat keine Anhaltspunkte hat, dass ich gegen Gesetze verstosse, hat dieser nicht das Recht, mich zu "röntgen".
Dies einfach aufzugeben, weil ausländische Staaten - kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stehend - darauf pochen, zeugt nicht von einer souveränen Politik.
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Wenn ein Sozialhilfeempfänger "vergisst", ein paar hundert Franken Nebenerwerb anzugeben, schickt man ihm Detektive auf den Hals.
Wenn ein Multimillionär "vergisst", eine Million Franken Einkommen in der Steuererklärung anzugeben, dann erhält er im unwahrscheinlichen Fall, dass er erwischt wird (er wird ja durch das Steuerhinterziehungsgeheimnis geschützt), bloss eine Busse.
Das finde ich äusserst ungerecht.
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Erstaunlich ist, dass es unter uns Normalsterblichen mit Lohnausweis immer noch welche hat, die offenbar hoffen, selber bei Gelegenheit ein paar Franken Einkommen "vergessen" zu können. Profitieren von mehr Steuergerechtigkeit würde nämlich die breite Bevölkerung, weil Schwerreiche endlich ihr Einkommen und Vermögen korrekt versteuerten. Das ermöglichte eine Steursenkung ohne Zerstörung des Service Publique.
Roland Näf - Grossrat Bern, SP 4. März 2010 Verstoss melden
Warum "bloss" eine Busse?
Herr Hofmann, haben Sie den entsprechenden DBST Artikel schon mal gelesen? Diese Busse kann durchaus happig ausfallen, wenn es sich um eine schwere Steuerhinterziehung handelt!

"DBST Art. 175 Absatz 2: Die Busse beträgt in der Regel das Einfache der hinterzogenen Steuer. Sie kann bei leichtem Verschulden bis auf einen Drittel ermässigt, bei schwerem Verschulden bis auf das Dreifache erhöht werden.“
Sandra Schneider - Präsidentin Junge SVP Biel/Bienne, JSVP 15. Mai 2010 Verstoss melden
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Gegner beharren auf Aussagen wie "das Bankgeheimnis diene in erster Linie um hinterzogene Steuern zu sichern." Oder: "Es nütze lediglich den Reichen und Kriminellen." Diese Behauptungen sind falsch und lenken von einem ganz anderen Problem ab. Es kann doch nicht sein, dass unsere Regierung bei jedem Windstoss umzukippen droht und ein Problem lösen will, welches uns gar nicht wirklich betrifft.

Wenn wir uns die ausländische Finanz- bzw. Steuerpolitik betrachten, so wird ersichtlich, dass beispielsweise in Deutschland die Steuerabgaben so hoch sind, dass der Bürger sein erarbeitetes Geld in "Sicherheit" bringen will - irgendwie nachvollziehbar, oder?
Das soll keinesfalls bedeuten, dass ich die Steuerhinterziehung gutheisse.
Ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass es sich hierbei um ein ausländisches(!) und nicht um ein schweizerisches Problem handelt.
Es wird ausserdem angenommen, dass die Zahl der Steuerhinterziehung abnehmen werde, sobald unser Bankgeheimnis nicht mehr bestehe. Es ist naiv zu glauben, dass diese Aussage zutrifft.
Es ist anzunehmen, dass diese Gelder in andere Länder in „Sicherheit“ gebracht würden. Um die Steuerhinterziehung einzuschränken, wäre die Einführung einer Sicherungssteuer, wie wir sie kennen, eine mögliche Lösung.

Es ist an der Zeit auf den Tisch zu hauen und dem Ausland zu zeigen, dass sich unser Finanz- bzw. unser Steuersystem bestens bewährt hat. Schluss mit Kniefällen vor dem Ausland!


22 Kommentare
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Sie erlauben mir zumindest ein leichtes Schmunzeln bei Ihrer Aussage, der Bürger dürfe nicht öffentlich werden. Ich glaube niemand verlangt, dass man Ihr Konto im Internet einsehen könnte. Ich vermisse einzig die Vehemenz, die Sie beim Kampf gegen Missbräuche im Sozialwesen aufbringen. Offenbar ist es OK, den Staat um Einnahmen zu betrügen, es ist aber nicht OK, den Staat um Ausgaben zu betrügen.

Für mich ist beides verwerflich und ich bekämpfe beides. Aber ich kann mir schon vorstellen, weshalb es weniger sexy ist, in Ihrer Partei etwas gegen Steuerhinterzieher. Von all den Fällen, die in unsere Gemeinde in den letzten Jahren bekannt wurden, waren keine Leute darunter, die in meiner Partei waren, von Ihrer hingegen schon.

Die Steuerhinterziehung ist sehr wohl ein Schweizerisches Problem, denn die Unterscheidung ist schlicht unerklärbar. Oder wie ist das, wenn ich einmal vergessen sollte, dass ich verheiratet bin, hätte ich dann meine Frau nur hinterzogen?
Hannes Zaugg-Graf - Grossrat Kanton Bern, SP 5. März 2010 Verstoss melden
Es ist interessant, wie gewisse Kreise zwar möglichst viel Überwachung fordern/fördern, aber sich beim Bankgeheimnis plötzlich auf Privatsphäre und Datenschutz berufen.
Michael Häberle - Piraten 5. März 2010 Verstoss melden
Lieber Hannes Zaugg-Graf, warum müssen SPler immer so übertreiben? Aber ich erkläre Ihnen gerne, warum die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug sinnvoll ist.

Eine Steuererklärung ist von Kanton zu Kanton verschieden. Die Komplexität einer solchen ist uns allen bestens bekannt. Einige sind einfach und bereiten weniger Probleme - andere hingegen sind komplizierter. Beispielsweise die Steuererklärung des Kantons Bern.

Steuerhinterziehung liegt vor, sobald Angaben eines steuerbaren Ertrages nur teilweise oder gar nicht angegeben werden. Würden wir die Unterscheidung zwischen Hinterziehung und Betrug nicht kennen, würde nun der Steuerpflichtige mit einem gleichen Strafverfahren belastet, wie jemand der absichtlich Urkunden gefälscht hat. Dies wäre unverhältnismässig und total unsinnig. Dank der Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug wird der Steuerpflichtige bei Steuerhinterziehung "nur"gebüsst. Aber ACHTUNG, auch diese Busse kann happig sein
Sandra Schneider - Präsidentin Junge SVP Biel/Bienne, JSVP 13. Mai 2010 Verstoss melden
... „DBST Art. 175 Absatz 2: Die Busse beträgt in der Regel das Einfache der hinterzogenen Steuer. Sie kann bei leichtem Verschulden bis auf einen Drittel ermässigt, bei schwerem Verschulden bis auf das Dreifache erhöht werden.“

Die Strafe für einen Steuerbetrüger ist in den meisten Fällen das Gefängnis oder eine Busse von bis zu 30‘000 Franken.

Die Unterscheidung ist also durchaus sinnvoll.
Sandra Schneider - Präsidentin Junge SVP Biel/Bienne, JSVP 13. Mai 2010 Verstoss melden
Liebe Sandra Schneider

Sie haben mich noch nie erlebt, wenn ich übertreibe ;-)

Ihrer Argumentation zufolge haben also alle, die zum Teil über Jahre sehr hohe Summen bei der Steuererklärung nicht angegeben haben, einfach die ach so komplizierte Steuererklärung nicht begriffen. So ganz nach dem Motto: Upps, ich habe gar nicht gewusst, dass ich dieses Aktienportfolio und dieses Konto auf einer Bank in Übersee auch angeben müsste (nicht erfunden, sondern Beispiele der letzten Jahre).

Wenn nun ein Sozialhilfebezüger "zufälligerweise" vergisst, ein Einkommen korrekt zu deklarieren oder ein IV-Bezüger einfach nicht mehr dran denkt, dass es ihm ja plötzlich wieder besser geht, dann schreien Sie und Ihre Parteigenossen völlig zurecht Betrug und Schmarotzertum. Solche Leute bekämpfen wir hier bei uns ebenfalls, aber für mich gibt es da keinen Unterschied zu jemandem, der ebenso bewusst Einkommen am Fiskus vorbeischmuggelt.

Bschiss ist Bschiss und gehört geandet. Punkt!
Hannes Zaugg-Graf - Grossrat Kanton Bern, SP 14. Mai 2010 Verstoss melden
Wie bereits oben schon erwähnt, ist jede Steuererklärung von Kanton zu Kanton verschieden. Die einen verlangen mehr, die anderen weniger. Nach einem Kantonswechsel, beispielsweise, kann es durchaus möglich sein, etwas durch Unwissen nicht anzugeben.

Fakt ist, alle werden bestraft.

Die Strafe unterscheidet sich lediglich in der Härte. Es leuchtet doch ein, dass jemand der einen steuerbaren Ertrag, durch Unwissen oder durch Vergessen, nicht angibt, weniger hart bestraft werden soll, als einer, welcher absichtlich Urkunden gefälscht hat.
Sandra Schneider - Präsidentin Junge SVP Biel/Bienne, JSVP 17. Mai 2010 Verstoss melden
Wieviele von den erwischen Steuersündern haben wohl vorher den Kanton gewechselt? Etwas mager, diese Ausrede. Ausserdem sind Sie jetzt mit Ihrer Argumentation zu wenig konsequent. Dann müssten wir das bei allen Bussen einführen. Es spielt nämlich keine Rolle, ob Sie eine Geschwindigkeitsübertretung bewusst oder unbewusst gemacht haben (auch bei einer temporären Beschränkung wegen Baustelle zum Beispiel) Die Bestrafung ist genau gleich. Es gibt den Rechtsgrundsatz, dass Unwissenheit vor dem Gesetz nicht schützt. Sonst könnte ich mich damit aus jedem Fall herausreden.
Es fällt mir einfach auf, dass Sie Betrugsfälle in den eigenen Reihen immer als viel weniger gravierend anschauen, als wenn es andere machen. Zum Beispiel über die Betrügereien bei Landwirten und Selbstständigen bei der Mutterschaftsversicherung. Da ging seltsamerweise kein Aufschrei durch SVP-Reihen. Warum wohl? Noch einmal: Betrug ist Betrug und soll bitte schön überall und genau gleich verfolgt werden.
Hannes Zaugg-Graf - Grossrat Kanton Bern, SP 17. Mai 2010 Verstoss melden
Sie wollen also verantworten, dass eine Person, welche etwas vergessen oder übersehen hat, mit einem Strafprozess und/oder einer Busse von bis zu 30'000 Franken bestraft wird?
Na ich weiss nicht...! Wir sind doch kein Überwachungsstaat ohne Vertrauen in unser Volk, lieber Herr Zaugg-Graf. Unser Steuersystem basiert auf "Treu und Glauben" und das wird vom Volk durchaus geschätzt. Eine sehr grosse Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer sind ehrlich und geben ihre Sache korrekt an.

Oder vertrauen Sie dem Schweizer Volk so wenig?
Sandra Schneider - Präsidentin Junge SVP Biel/Bienne, JSVP 17. Mai 2010 Verstoss melden
Sie wollen also verantworten, dass eine Person, welche etwas vergessen oder übersehen hat, mit einem Strafprozess und/oder einer Busse von bis zu 30'000 Franken bestraft wird?
Na ich weiss nicht...! Wir sind doch kein Überwachungsstaat ohne Vertrauen in unser Volk, lieber Herr Zaugg-Graf. Unser Steuersystem basiert auf "Treu und Glauben" und das wird vom Volk durchaus geschätzt. Eine sehr grosse Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer sind ehrlich und geben ihre Sache korrekt an.

Oder vertrauen Sie dem Schweizer Volk so wenig?
Sandra Schneider - Präsidentin Junge SVP Biel/Bienne, JSVP 17. Mai 2010 Verstoss melden
Uiiiii, falsche Frage!

Wer vertraut da dem Schweizer Volk so wenig, dass er ihm zum Beispiel eine Abstimmung über die Abzockerinitiative nicht zumuten wollte? Oder dass er im Kanton Bern den Entscheid über die Höhe der Steuersenkung nicht dem fakultativen Referendum unterstellen wollte? Das Volk hat anscheinend immer Recht, ausser, es entscheidet nicht in Ihrem Sinne.

Ausserdem verniedlichen Sie da etwas. Ich kriege nicht einfach 30'000 Franken Busse, wenn ich etwas vergesse. Wenn ich hingegen über Jahre etwas vergesse, dann in ein Alter komme, wo es vielleicht einmal wegen einer Vererbung ans Tageslicht kommen könnte (ich also meine Kinder kriminalisiere) und dann die Nachsteuer allein für die Gemeinde ein hoher sechsstelliger Betrag ausmacht (ich spreche nun von einem Parteikollegen von Ihnen aus meinem Dorf), dann ist eine solche Busse mehr als angebracht.

Manchmal scheint mir, Leute aus Ihrer Partei verwechseln «Eigenverantwortung» mit dem, was man macht, bis man erwischt wird.
Hannes Zaugg-Graf - Grossrat Kanton Bern, SP 17. Mai 2010 Verstoss melden
Das «Volk» gibt es eben nicht. Genau so wenig, wie es den «Bürger» gibt oder den «SVP-ler» oder den «SP-ler». Manager sind auch nicht einfach Abzocker, genau so wenig wie Sozialgeldempfänger alles Schmarotzer sind oder Asylbewerbende alles Kriminelle.

Sie haben mich weiter oben einmal der Übertreibung bezichtigt. Ich werfe Ihnen im Gegenzug allenfalls Verallgemeinerung vor. Die meisten des «Volkes» haben einen Lohnausweis und könnten eigentlich bei der Steuererklärung auch ein leeres Blatt eingeben. Und wer da einmal etwas falsch ausfüllt, kriegt absolut keine Busse, sondern in aller Regel wird das einfach korrigiert.

Ich verlange nichts anderes, als dass man auch bei den Steuern - das heisst bei den Einnahmen - genau hinschaut und mit gesundem Augenmass dort kontrolliert wird, wo mutmasslich auch betrogen werden kann. Genau so, wie man dies bei den Ausgaben eben auch tun muss.
Hannes Zaugg-Graf - Grossrat Kanton Bern, SP 17. Mai 2010 Verstoss melden
In Ihrem genannten Fall handelt es sich um Steuerhinterziehung.
Und eben, da ist ja der Unterschied. Handelt es sich um eine schwere Steuerhinterziehung, so kann die Busse bis zum Dreifachen des hinterzogenen Betrages ausfallen. Absolut in Ordnung!
Die 30'000 Franken sind die Busse im Falle eines Steuerbetruges... Also nicht, wenn Sie lediglich etwas vergessen, sondern wenn Sie absichtlich Urkunden fälschen würden.
Sandra Schneider - Präsidentin Junge SVP Biel/Bienne, JSVP 17. Mai 2010 Verstoss melden
Herr Zaugg-Graf, in Bern sind wir in der glücklichen(!?) Lage, dass der Lohnausweis automatisch an die Kantonale Steuerverwaltung geschickt wird. Das ist aber nicht in allen Kantonen so!
Sandra Schneider - Präsidentin Junge SVP Biel/Bienne, JSVP 17. Mai 2010 Verstoss melden
Wenn jemand über Jahre ganz bewusst Vermögensbeträge am Fiskus vorbei schmuggelt - nicht einfach so vergisst - dann ist das doch keine Hinterziehung. Es ist Betrug am Staat und an den ehrlichen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. An Ihnen und an mir.

Ich behaupte, wenn alle ehrlich ihre Steuern bezahlen würden, wir könnten die Steuern sofort um einiges senken. (Darüber gibt es übrigens auch Studien)

Genau hier lässt Griechenland grüssen. Der Unterschied zwischen Hinterziehung und Betrug ist eine Verharmlosung. Ich möchte Sie sehen, ob man bei einem Sozialgeldbezüger, der «vergisst», einen Erwerb anzugeben, von Hinterziehung reden würde. So einer gehört bestraft.
Hannes Zaugg-Graf - Grossrat Kanton Bern, SP 17. Mai 2010 Verstoss melden
Ändert nix.Hier die genauen Bestimmungen:

Der Arbeitnehmer muss seiner Steuererklärung Lohnausweise über alle Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit beilegen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, über seine Leistungen an den Arbeitnehmer einen Lohnausweis auszustellen. Reicht der Arbeitnehmer den Lohnausweis trotz Mahnung nicht ein, so kann ihn die Veranlagungsbehörde direkt beim
Arbeitgeber einfordern (Art. 125 und 127 DBG, Art. 43 StHG).
Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die den erwähnten Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommen, werden mit Busse bis zu 1'000 Fr., in schweren Fällen oder bei Rückfall bis zu 10'000 Fr., belegt. Wer zum Zwecke einer Steuerhinterziehung gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Lohnausweise gebraucht, wird mit Gefängnis oder mit Busse bis zu 30'000 Fr. bestraft.
Neben uns gibts in Freiburg, Neuenburg, Jura und Wallis kantonale Bestimmungen, welche Lohnempfängern helfen, wegen Vergesslichkeit plötzlich eine Busse zahlen zu müssen.;)
Hannes Zaugg-Graf - Grossrat Kanton Bern, SP 17. Mai 2010 Verstoss melden
Nein, eben nicht! Betrug liegt erst vor, wenn absichtlich Urkunden gefälscht worden sind. Damit Sie mir glauben können, hier der entsprechende DBST Artikel:

„Art. 186 Steuerbetrug
1 Wer zum Zwecke einer Steuerhinterziehung im Sinne der Artikel 175–177 gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden wie Geschäftsbücher, Bilanzen, Erfolgsrechnungen oder Lohnausweise und andere Bescheinigungen Dritter zur Täuschung gebraucht, wird mit Gefängnis oder mit Busse bis zu 30 000 Franken bestraft.“

Und da es sich eben um eine SCHWERE STEUERHINTERZIEHUNG handelt, wenn man sein Vermögen jahrelang dem Fiskus vorbei schumuggelt, so ist die Höhe der Busse dreimal so hoch, wie der hinterzogene Betrag. Somit kommen wir alle wieder auf einen grünen Zweig...
Sandra Schneider - Präsidentin Junge SVP Biel/Bienne, JSVP 17. Mai 2010 Verstoss melden
Das müssen Sie mir nicht erklären, ich arbeite täglich mit diesen Gesetzesartikeln... ;)
Sandra Schneider - Präsidentin Junge SVP Biel/Bienne, JSVP 17. Mai 2010 Verstoss melden
Uii, Sie Arme. Ich zum Glück nicht und weil unsere Steuererklärung mit mehreren Firmen und unselbstständigem Nebenerwerb saumässig kompliziert ist, engagiere ich dafür einen Treuhänder. So einfach ist das. Ausserdem ist meine Kernkompetenz die Kreativität und die möchte ich eben nicht beim Ausfüllen der Steuererklärung ausleben :-D
Hannes Zaugg-Graf - Grossrat Kanton Bern, SP 17. Mai 2010 Verstoss melden
Frau Schneider
Für Ihre tägliche Gesetzesarbeit interpretieren Sie recht freizügig. Sie zitieren: „DBST Art. 175 Abs. 2: Die Busse beträgt in der Regel das Einfache der hinterzogenen Steuer. Sie kann bei leichtem Verschulden bis auf einen Drittel ermässigt, bei schwerem Verschulden bis auf das Dreifache erhöht werden.“

Dann später: "Handelt es sich um eine schwere Steuerhinterziehung, so kann die Busse bis zum Dreifachen des hinterzogenen Betrages ausfallen."

Gemäss Ihrer Logik entspricht der hinterzogene Betrag den hinterzogenen Steuern. Wenn ich nun eine "nebenbei" Arbeit mit einer Entschädigung von Fr.10'000 in der Steuererklärung vergesse aufzuführen (kann's ja geben, bei all dem, was man heute im Kopf haben muss...) beträgt der hinterzogene Betrag Fr.10'000, die einfache hinterzogene Steuer rund Fr.1'800.

Wie hoch ist die Busse (irgendwo zwischen Fr.600 min. gem. Gesetz und Fr.30'000 max. gem. Ihnen)? Bitte um Aufklärung dieser komplexen Situation.
Thomas Kalau - Präsident glp Oberaargau, GLP 19. Mai 2010 Verstoss melden
Und wo genau liegt die Grenze zwischen Steuerbetrug, schwerer Steuerhinterziehung, normaler Steuerhinterziehung und leichter Steuerhinterziehung?

Oder anders gefragt, wenn ich systematisch und jährlich vergesse, meine Fr.10'000 zu deklarieren (Gewohnheitsrecht), mache ich mich der wiederholten leichten Steuerhinterziehung oder des Steuerbetruges schuldig?
Thomas Kalau - Präsident glp Oberaargau, GLP 19. Mai 2010 Verstoss melden
Das Bankkundengeheimnis hat in der Bundesverfassung nichts zu suchen, es ist abzuschaffen (oder höchstens auf Gesetzes- bzw. Verordnungsstufe zu regeln).
Thomas Kalau - Präsident glp Oberaargau, GLP 19. Mai 2010 Verstoss melden
Herr Kalau,

leichte Steuerhinterziehung = kleiner Betrag
schwere Steuerhinterziehung = hoher Betrag

Die Busse hängt davon ab, wie viel Geld hinterzogen wird. Hinterziehen Sie eine kleine Summe, so kann die Busse 1/3 des nicht angegebenen Ertrages betragen. Hinterziehen Sie aber einen hohen Betrag, so wird die Busse dreimal so hoch ausfallen, wie die effektiv hinterzogenen Steuern.

Wie nun schon ein paar Mal erwähnt, handelt es sich erst um einen Steuerbetrug, wenn Urkunden wie Geschäftsbücher, Bilanzen, Erfolgsrechnungen, Lohnausweise oder andere Bescheinigungen Dritter gefälscht werden.
Sandra Schneider - Präsidentin Junge SVP Biel/Bienne, JSVP 19. Mai 2010 Verstoss melden
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Das Bankgeheimnis, wie es in den vergangenen Jahrzehnten angwendet wurde, untergräbt die Rechtsgleichheit und die Moral. Selbständigerwerbende und Vermögende werden gegenüber den Normalverdienern bevorzugt. Wer keine Steuern hinterzieht, muss sich geradezu als der Dumme vorkommen. Unter solchen Bedingungen wäre es nur noch eine Frage der Zeit gewesen, bis wir auch in der Schweiz italienische oder griechische Zustände gehabt hätten. Dank der OECD und dem Druck von verschiedenen Staaten, besteht auch für die ehrlichen Steuerzahler in der Schweiz nun wieder etwas Hoffnung.
3 Kommentare
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Warum befürworten Sie, dass Staaten, mit hohen Schulden, unseren Finanzplatz über den Haufen werfen wollen?
Vergessen Sie, im Hinblick auf Ihre Behauptung "Selbständigerwerbende und Vermögende werden (...) bevorzugt", nicht etwas? Wer mehr verdient, rutscht in eine höhere Progression!

Steuerhinterziehung ist hier in der Schweiz ein kleines Problem. Dank der Verrechnungssteuer, also der Sicherungssteuer, werden Steuerhinterziehungen stark eingedämmt. Unser Steuersystem basiert auf Treu und Glauben, und dies hat sich bis heute Bestens bewährt.
Sandra Schneider - Präsidentin Junge SVP Biel/Bienne, JSVP 17. Mai 2010 Verstoss melden
Lieber Harald
Ich möchte dich auch bitten, nicht alle in einen Topf zu werfen und zwischen den Zeilen zu implizieren, selbstständig Erwerbende würden im grossen Stil Steuern hinterziehen oder dann zumindest optimieren. Ich bin seit mehr als zehn Jahren selbstständig. Das heisst in erster Linie, dass man selber und ständig arbeitet. Dass man zum Teil jeden Monat dafür kämpfen muss, dass Geld zum Leben da ist, dass es nicht selbstverständlich ist, daneben noch Politik zu betreiben, weil mit jedem Tag, den man vom Geschäft weg ist, auch das Einkommen geschmälert wird.
Abzüge bei den Steuern Ende Jahr, weil man bis zu 20% des Gewinns in die dritte Säule einzahlen kann? Denkste! Dafür müsstest du die nötige Liquidität haben, sonst funktioniert das eben nicht.
Ich behaupte, dass ein Grossteil der Selbstständigen ebenso ehrlich ihre Steuern bezahlen. Wir wollen doch nicht den gleichen Fehler machen wie die SVP und uns immer nur auf die minderheitlichen schwarzen Schafe einschiessen.
Hannes Zaugg-Graf - Grossrat Kanton Bern, SP 17. Mai 2010 Verstoss melden
Frau Schneider, Ihr Hinweis auf die Steuerprogression ist ein Ausweichmanöver. Die Progression ist, wie Sie sicher wissen, abgestuft. Höhere Steuersätze greifen erst beim Differenzeinkommen, das über dem - sagen wir mal "üblichen" - Einkommen liegt, für welches innerhalb eines Kantons die gleichen Steuersätze auf alle Steuerpflichtigen Anwendung finden (ausser den Pauschalbesteuerten - aber das ist ein anderes Thema).

Es geht auch nicht darum, dass verschuldete Staaten unser System über den Haufen werfen wollen - sie versuchen nur, das ihnen Zustehende zu erhalten, wie wir das ja auch machen (ich muss auf meiner Steuererklärung Auslandkonten und -vermögen auch angeben und wenn ich's nicht mache, hinterziehe oder betrüge ich).

Als Teilzeit-Selbständigerwerbender kann ich Hannes Zaugg-Graf nur zustimmen: Ohne Zusatzeinkommen aus einem Angestelltenverhältnis ist das Selbständigerwerbende-Sein häufig ein Kampf per Ende Monat.
Thomas Kalau - Präsident glp Oberaargau, GLP 19. Mai 2010 Verstoss melden
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Das Bankgeheimnis hat der Schweiz viel Geld und Wohlstand gebracht. Bis vor einigen Jahren ist die Rechnung der Bank und letztendlich für uns Schweizer aufgegangen.
Die Welt hat sich in verschiedener Hinsicht gewandelt. Zum einen surfen wir im Internet und teilen mit der halben Welt unser Leben.
Das Geld und der Wirtschaftsplatz gerät durch die Igelpolitik und das verstaubte Verständnis unter Druck, ja wir wurden an die Wand gespielt.
Es ist an der Zeit, dass wir zu einer offenen, vertrauensvollen und würdigen Nation wandeln und unser know how in einer Vorwärtsstrategie einsetzen.
Darum helfen wir mit, dass die Steuern bezahlt werden, sauberes Geld verwaltet wird, dass unser Land mit einem guten und sauberen Bank- und Wirtschaftsplatz im weltweiten Wettbewerb mithalten kann.
Weg mit der Unterscheidung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung.
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Wenn wir das Bankgeheimnis im Inland erhalten, und damit reiche Steuersünder von ihrer Steuerpflicht befreien wollen, ist dies unser Problem. Schliesslich ist es unsere Staatskasse, die darunter leidet. Was jedoch nicht geht, ist dass wir Steuerausländer, welche nicht physisch in der Schweiz anwesend sind, von der Steuerpflicht befreien. Dies liegt genauso wenig in unserer Kompetenz, wie wenn wir über die Steuerpolitik anderer Staaten urteilen, um die vielen ausländischen Bankkunden in der Schweiz zu begründen.
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Liechtenstein ist uns voraus und hat bereits früher ihre ausweglose Situation erkannt.

Es hat mit England und anderen Staaten ein Abkommen ausgehandelt.
Es wird die Schwarzgelder bis in 5 Jahren legalisieren und nimmt nur noch versteuertes Geld an.

Somit hat es einen grösseren Geldabfluss verhindert und Arbeitsplätze geschont.
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Die Schweizer Banker müssen sich neu erfinden. Nach über 250 Jahren Private Banking und 70 Jahren traditionellem Bankge-heimnis verlieren die Schweizer Vermögensverwalter ihre einzigartige Stellung. Wer Schwarzgeld in der Schweiz vor dem Fiskus seines Heimatlandes versteckt, für den steht eine hohe Rendite nicht im Vordergrund. Die Rendite, die der Vermögensverwalter für ihn erwirtschaftet, ist im Vergleich zu den Abgaben, die er in seiner Heimat entrichten müsste, vernachlässigbar. Profitiert haben davon die Schweizer Vermögensverwalter mit ihren hohen Verwaltungsgebühren – die kleineren Privatbanken dabei mehr als die Grossbanken.
Die Branche steht am Beginn eines weitgehenden und tiefen Umbruches. In der Post-Bankgeheimnis-Phase werden globaler Wettbewerb, ein erneuertes pro-fessionelles Banking, Performance, Verkauf und Kommunikation auf Kosten der umstrittenen Form der Steueroptimierung wichtiger.

Mehr: http://www.welti.ch/2010/02/22/was-kommt-nach-dem-bankgeheimnis/
1 Kommentar
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Was an selbstverständlichen Regeln und Werten verloren gegangen ist, muss wieder neu verhandelt und akzeptiert werden. Geheimnisse scheinen mir grundsätzlich wenig professionell und nicht Vertrauens- und Glaubwürdig.
Denise Bähler - kandidiert für Stadtrat Thun, EVP 23. Februar 2010 Verstoss melden
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Wieso wohl schaffen vermögende Deutsche ihr Geld zu uns?
Weil man in Deutschland durchaus damit rechnen muss, 50% seines Einkommens abzugeben, in Form von Steuern und Gebühren. 50% !!! Bei 80 Millionen Einwohnern...

Wofür braucht ein Staat soviel Geld? Und weshalb reicht es dann immer noch nicht?

Es würde mich ehrlich auch "ankotzen" wenn ich Montags aufstehe, zur Arbet fahre, und das Geld fürs morgige Leben auch heute verdiene, denn morgen gebe ich ja mein Einkommen an den Staat ab.
Dann am Mittwoch darf ich wieder was von meiner Wirtschaftlichkeit haben, und schon am Donnerstag arbeite ich wieder für Frau Merkel.


Wenn man nicht rentabel ist, geht man pleite. Nur Staaten nicht, da diese einfach etwas mehr Nationalstoltz und Vaterlandsliebe von den Steuerzahlern verlangen.

Für das Bankgeheimnis! Gegen staatl. Ausbeutung! Denn sogar normal verdiendende schaffen einen Sparbatzen in die Schweiz. Genau deshalb sollte man jedem die Möglichkeit geben für Ihre Zukunft selber zu sorgen.
8 Kommentare
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Ich kann durchaus nachvollziehen, wenn Leute ihr Geld bei solchem Steuerverhältnissen in der Schweiz anlegen, doch dann sollte ihnen zumindest nicht auch noch die Möglichkeit der Steuerhinterziehung gegeben werden.
Denn: Tiefe Steuersätze sind das eine - und auch diese gilt es kritisch zu hinterfragen... Mehr dazu unter http://steuerwende.politnetz.ch/?page=1#beitrag454 - aber das Bankgeheimnis ist etwas komplett anderes. Ihren Beitrag kann ich zwar durchaus nachvollziehen, er beinhaltet aber kein Argument für die Erhaltung des Bankgeheimnisses.
Tobias Pulver - Vorstand Jugendparlament Köniz, Parteilos 4. Februar 2010 Verstoss melden
Und ob mein Beitrag ein Argument enthält:
Ich unterstütze jeden, der nicht länger gewillt ist derartige Steuern zu zahlen. Steuerhinterziehung? MAn kann es so nennen. Steuerbetrug? Eher nein, denn der Staat betrügt eher den Bürger, indem er immer grössere Ausgaben hat und diese nicht mit den vorhandenen Mitteln decken will. Oh, tragisch... Man müsste an einem amnderen Ort, vieleicht bei den eigenen Löhnen sparen...

Nein, Steuerbetrug kann man dies nicht nennen. Hinterziehung ja. Doch dies sehe ich als mein Recht an, selber zu entscheiden, wenn ich ausgebeutet werde. Es kann auch als Zeichen des Protestes/Aufstandes gesehen werden. Genau solche hat es in der Geschichte immer wieder gegeben, und waren nötig um verfettete, alte, vergreiste, Schmarozer von Ihren Amtssesseln zu schieben. Nur mit dem Abwerfen von Altlasten kann ein Sinken des Schiffs verhindert werden. Und einige Staatskassen und damit auch die Souveränität der Staaten sind arg in Schieflage. Protest und Aufstend sind da angebracht. Nicht wie früher mit Fackeln und Heugabeln, doch eben damit, dass man das eigene Geld, das eigene Hab und Gut oder sogar die Familie ausser Landes schafft und irgendwo versteckt bis der Sturm vorüber ist, und an den wichtigen staatlichen Stellen wieder vernünftig gewirtschaftet und gearbeitet wird....
Roger M Mellert - BDP 4. Februar 2010 Verstoss melden
Und noch was:
Ich habe eine Deutsche Abstammung. Mein Grossvater ist aus Deutschland in die CH eingewandert.

Sehr wohl kenne ich auch die deutsche Meinung zu dem Thema.

Doch wann wurde die Schieflage Deutschlands eingeläutet?
Als die Nation in die EU eintrat, und mit der Einführung des Euro hat sich die ganze Sache nochmal beschleunigt und zugespitzt.
Jeder Deutsche sagt mir heute: Schau bloss das Ihr den verdammten Euro nicht bekommt, sprich "Hände weg von der EU".
Diese war bisher ein Fass ohne Boden. Die reichen Länder werfen Geld in das Fass, und haben nie einen äquivalenten Nutzen...

Und das sehe ich nicht nur als Mann deutscher Abstammung so, sondern auch als neutraler Schweizer Beobachter.

Solange die staatl. Finanzen der EU Länder nicht unter Kontrolle gebracht werden, steigen die EU- Gebühren weiter um eben jenen Staaten in Schieflage einen Ausgleich zu ermöglichen. Das ganze hat nur einen Haken:
Wenn das so weitergeht werden alle Staaten in Schieflage geraten oder eben kentern.
Um dies zu vermeiden muss der einzelne mehr zahlen, und dagegen gilt es sich zu wehren!
Roger M Mellert - BDP 4. Februar 2010 Verstoss melden
"Nein, Steuerbetrug kann man dies nicht nennen. Hinterziehung ja. Doch dies sehe ich als mein Recht an, selber zu entscheiden, wenn ich ausgebeutet werde. Es kann auch als Zeichen des Protestes/Aufstandes gesehen werden."

Wenn Sie natürlich offen eingestehen, Steuerhinterziehung zu begrüssen, dann haben wir eine ganz andere Diskussionsgrundlage.
Ich denke, diese - illegale - Art des Aufstandes und Protestes, ist nicht der richtige Weg. Vielleicht für einen Bürger - wobei ich auch dies nicht unterstütze -, doch sicher nicht für einen Politiker!
Stattdessen sollten wir über die Politik doch viel eher versuchen, gar keinen Anlass zu solchen Protesten und Aufständen zu geben.
Tobias Pulver - Vorstand Jugendparlament Köniz, Parteilos 4. Februar 2010 Verstoss melden
Illegalität? Nun, ich verstehe echt nicht wo das Problem liegt.
Geschichtlich wurde zunächst jeder Aufstand als illegal bezeichnet, und schlussendlich von den neuen Mächten geheiligt, und als unumgänglich beschrieben.

Im Rechtsstaat der VOLKSREPUPLIK Deutschland z.B. hat man offenbar enrsthaft im Sinn die eigenen Gesetze zu brechen. Die Gesetzgeber setzen sich über die eigenen Gesetze, dies IST GRUND GENUG FÜR EINEN AUFSTAND.
Wollen diese doch tatsächlich auf das ärmliche Niveau des "Hehlers" sinken.
Hehlerei steht in fast allen Staaten dieser Welt unter Strafe. Genau Deutschland als Vorbildstaat für viele andere Nationen macht sich damit nicht gerade für den Rechtsstaat stark.
Deutschland will China vorschreiben was Bürgerrechte und Rechtstaatlichkeit bedeuten... Als Chinese würde ich Frau Merkel und Ihre "Berater" auslachen...
Nun, nach deutscher Meinung heiligt offenbar der Zweck die Mittel, auch wenn diese illegal sind.

Haben Sie schon mal versucht mit legalen Mitteln genen illegale vorzugehen? Als ob man Ihnen einen Stein in Faustgrösse und dem Gegner ein Waffenarsenal in freiem Masse zugestünde. Wenn Sie den Kampf gewinnen, applaudiere ich eine Stunde ohne Unterbruch...

Nein, um es kurz zu sagen:
Wenn ein Rechtsstaat uns angreift auf Basis der Illegalität ist es schon anständig zu glauben, dass man mit dem aktuellen Gelafer und "Gschnurr" aus der Welt schaffen kann. Doch die Politik beweist momentan täglich das Gegenteil.

Noch was:
Wieso sind Steuerhinterzieher unbeliebt bei den Politikern des betreffenden Landes?
Weil es eine offenkundige und weltweit bemerkte Kritik an den eigenen Staat ist.
Weil Politiker sehr viel reden können, aber selber keinen Millimeter vorwärts arbeiten, also nicht handeln, sondern nur reagieren, beschönigen und begründen.
Der Steuerhinterzieher handelt selber aktiv.
Ist also dem Politiker schlicht immer einen Schritt voraus.
Deshalb hat sich Herr Steinbrück auch dermassen über uns und seine Sünder ausgelassen. Er war schlicht zu träge und zu langsam, um die Sünder zu überholen und sie beim nächsten Vergehen mit offenen Augen zu beobachten.

Steuerhinterzieher handeln. Zwar nicht im Interesse der Allgemeinheit, doch die Politik handelt momentan gar nicht.
-Schwarze Liste, graue Lliste, UBS Anklage in den USA, Gestohlene Bankdaten der CS in Deutschland, illegale Amtshilfe des Bundesrates an die USA mega Boni für Katastrophenbanker....

Es kommt ein Supergau nach dem nächsten, würde di Politik handeln und unsere Schweizer Ober- Staats- Männer- und Frauen mal etwas Rückgrat beweisen und sich hinstellen um die Souveränität sowie den Nationalstoltz der Schweiz zu verkünden und stützen, hätten wir evt. etwas mehr Neider und "Feinde", doch auch massiven Respektgewinn.
Wir lassen uns aber tagtäglich ans Bein pinkeln und entschuldigen uns dafür einen so schlechten Platz für das Abstellen unseres Beins gewählt zu haben.

Man kann es auf der Welt nicht jedem recht machen, und schon gar nicht jenen, die über ihre eigenen Probleme hinwegtäuschen indem sie anderen Staaten die Schlud zuschieben.
Roger M Mellert - BDP 4. Februar 2010 Verstoss melden
Ich muss schon sagen, dass ich diese Argumentation sehr abenteuerlich finde: Ich will eigentlich nicht Steuern hinterziehen, sondern nur meine Kritik am Staat bekunden. Da wünsch ich Ihnen als jemand, der in die Juristerei einsteigen will, bei ihrem ersten Plädoyer viel Glück!

Sorry, aber das ist doch absoluter Hafenkäse. Wenn ich Steuern hinterziehe, dann ist das ein rein egoistischer Akt. Denken Sie wirklich, im laut der heute veröffentlichen Studie steuergünstigsten Kanton Zug werden keine Steuern hinterzogen?

Lernen Sie zuerst die Knochenarbeit Politik einmal kennen, bevor Sie behaupten, es würde nichts unternommen. Mit solchen leeren Schlagworten erarbeiten Sie jedenfalls keine Lösungen sondern sind Teil des Problems.
Hannes Zaugg-Graf - Grossrat Kanton Bern, SP 18. Februar 2010 Verstoss melden
Ja zum Bankgeheimnis, jedoch ohne Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung.
Dies soll auch für Schweizer gelten.

Denn meistens sind es jene Leute, die Steuern hinterziehen, die es nicht nötig haben.

Wenn diese Unterscheidung fällt, kommt sich der ehrliche Steuerzahler auch nicht benachteiligt vor.

Zudem hat unsere Schweiz, ausser dem Bankgeheimnis genug andere Vorteile, wie politische Stabilität, gute Dienstleistungen usw.

Zu den Staatfinanzen kann ich nur sagen, dass auch der Schweizer Staat seine Schulden abbauen muss und nicht mehr ausgeben kann als das er einnimmt.

Nur ohne- oder mit wenig Schulden ist der Staat handlungsfähig und muss nicht übermässig viele Steuern eintreiben.

Marcel Gygax - Kandidiert für den Grossrat Bern, JCVP 23. Februar 2010 Verstoss melden
Wer in Deutschland seine Steuern absichtlich nicht bezahlt obwohl er mehr als genug Geld dazu hätte, ist ein Verbrecher. Dieser sollte nicht von der Schweiz beschützt werden...
Adrian Durtschi - SP 27. Februar 2010 Verstoss melden
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